Ihr beruflicher Status ändert sich oder hat sich geändert.

Ihr beruflicher Status ändert sich oder hat sich geändert.

Bei einem Statuswechsel können Sie sofort oder unter Umständen auch rückwirkend die Krankenkasse verlassen.
Am besten erklärt man es an einem Beispiel.

Beispiel:
Sie sind angestellt und wir schreiben den 13.01. Sie werden zum 01.02. verbeamtet. Dann haben Sie zum 01.02. sofort die Möglichkeit sich privat zu versichern.

Bei so einem Statuswechsel gibt es Fristen für den Wechsel. Die Frist beträgt aktuell 2 Monate. Wenn die Frist abgelaufen ist, dann muss man die normale Kündigungsfrist von 2 vollen Monaten einhalten.

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